17.08.2015
| Artikel
Öffentliche Konsultation zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit von der Europäischen Kommission eröffnet!
Als EU-Bürgerin oder -Bürger dürfen Sie in jedem Land der EU arbeiten und zu diesem Zweck dort wohnen.
Die „Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ enthält die Vorschriften zum Schutz der Rechte der Personen, die innerhalb Europas umziehen. Sie gewährleistet, dass diese Personen ihren Sozialschutz behalten, wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen.
Die Europäische Kommission erwägt eine neue Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen, um zu gewährleisten, dass die Rechtsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den EU-Ländern entsprechen. Es geht dabei um zwei Arten der Sozialleistungen: Familienleistungen und Arbeitslosenunterstützung. Die Kommission interessiert sich außerdem für Ihre Meinung zu den Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern und Selbständigen in der Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Die Konsultation richtet sich an alle EU-Bürgerinnen und –Bürger sowie Organisationen.