Aktuell
20.01.2017 | Stellungnahmen

Renten bei Erwerbsminderung sollen verbessert werden

Von: Ragnar Hoenig

 

Trotz der Leistungsverbesserungen des Rentenpakets 2014 tragen Beziehende einer Erwerbsminderungsrente nach wie vor ein besonders hohes Armutsrisiko. Die Große Koalition hat sich deshalb darauf verständigt, noch vor der Bundestagswahl im September 2017 weitere Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten auf den Weg zu bringen.

Der entsprechende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2017 sieht vor, dass die so genannten Zurechnungszeiten schrittweise bis 2024 um weitere drei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden sollen. Erwerbsgeminderte Versicherte würden dadurch bei der Rentenberechnung so gestellt, als hätten sie entsprechend länger gearbeitet und Rentenbeiträge entrichtet.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die AWO die Absicht, die Erwerbsminderungsrenten weiter zu verbessern. Der Vorschlag, die Zurechnungszeiten schrittweise zu verlängern, reiche angesichts des hohen Armutsrisikos der Betroffenen allerdings nicht aus. Hinzu komme, dass die heutigen Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente leer ausgehen sollen. Daher sei die Abschaffung der systemwidrigen Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten die bessere Lösung.

Stellungnahme der AWO zum Referentenentwurf für ein EM-Leistungsverbesserungsgesetz

Zurechnungszeiten

Zurechnungszeiten sind die Zeiten, die bei Erwerbsminderungsrenten zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und - nach aktueller Rechtslage - dem vollendeten 62. Lebensjahr liegen. Mit ihnen sollen Erwerbsgeminderte so gestellt werden, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. 

Die Bewertung der Zurechnungszeiten erfolgt nach der so genannten Gesamtleistungsbewertung, die sich an der durchschnittlichen höhe und Dichte der Rentenbeitragsleistungen orientiert. Dabei können sich die Einkommenseinbußen der letzten vier Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung seit dem Rentenpaket 2014 nicht mehr mindernd auf die Bewertung der Zurechnungszeiten auswirken. 

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...