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03.12.2015 | Artikel

Zuverdienst für Menschen mit Behinderungen stärken

Von: Fabian Schwarz

 

Der "Zuverdienst" stellt schon heute ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot zur gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen dar. Es handelt sich dabei nicht um Erwerbsarbeit. Dennoch entstehen im "Zuverdienst" reale Produkte und es werden dort echte Dienstleistungen erbracht.
Zuverdienstangebote finden sich vor allem im psychiatrischen Hilfesystem. Sie sind in Art und Umfang flexibel und erleichtern im Einzelfall den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Damit bietet der "Zuverdienst" eine sinnvolle Ergänzung zu Teilhabeangeboten wie der Werkstatt für behinderte Menschen oder der Tagesstätte.
Als "Zuverdienst" werden bisweilen auch bestimmte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse verstanden. Anliegen des Positionspapiers ist jedoch eine Stärkung derjenigen Zuverdienstangebote, in denen die unterstützte Begleitung in einem sozial geschützten Rahmen im Vordergrund steht und in denen gerade kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vereinbart wird. Diese "Unterstützte Beschäftigung im Zuverdienst" muss im zu schaffenden Bundesteilhabegesetz rechtlich verankert werden.

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