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08.10.2015 | Artikel

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

Von: Gunnar Wörpel

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 22.09. Verwaltungsregelungen erlassen, die Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen zum Ziel haben. Die Vereinfachungen betreffen:
Spenden Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen Lohnsteuer Aufsichtsratsvergütungen Umsatzsteuer Schenkungsteuer
Die Regelungen treten rückwirkend ab dem 01.08.2015 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2016.
Das Schreiben des BMF ist hier eingestellt.

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