Aktuell
12.01.2016 | Veröffentlichung

Kinderrechte und Schulsozialarbeit

Von: Dieter Eckert

 

Anlass für das Thema der Jahrestagung 2015 „Schulsozialarbeit und Kinderrechte“ war das 25 jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 2014. Alle Kinder und Jugendlichen haben eigenständige und unveräußerliche Rechte. Diese sind in der UN-Kinderrechtskonvention, welche auch von Deutschland verbindlich unterschrieben wurde, verankert. Das Recht auf Bildung, Art. 28, das für die Entwicklung und Lebensgestaltung von Menschen entscheidend ist, ist in Deutschland weitestgehend umgesetzt.
Schulische und außerschulische Lern- und Lebensorte haben unter anderem die Aufgabe Kindern und Jugendlichen diese Rechte zu vermitteln, sie praktisch erlebbar zu machen und mit dafür zu sorgen, dass sie eingehalten werden. Die Auseinandersetzung mit den Kinderrechten in der Schule kann dazu beitragen, das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Für die Schulsozialarbeit stehen Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt, von daher haben die Kinderrechte eine besondere Bedeutung für diese Profession. Viele der UN-Kinderrechte wie z.B. Diskriminierungsverbot, Wohl des Kindes, Berücksichtigung des Kindeswillens, Schutz vor Gewaltanwendung, angemessene Lebensbedingungen sind selbstverständliche Inhalte der alltäglichen Arbeit der Schulsozialarbeit.
Die Jahrestagung Schulsozialarbeit 2015 hat diesen Aspekt von Schulsozialarbeit in den Vordergrund gestellt und anhand von Beispielen die Rolle der Schulsozialarbeit bei der Umsetzung und Verwirklichung von Kinderrechten beleuchtet.
Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die Jahrestagung, über ihre Foren, Workshops und Diskussionsergebnisse.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...