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16.07.2015 | Artikel

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung

Von: Klaus Theißen

 

Das Bundeskabinett hat am 15.7.2015 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Dieser geht nun ins parlamentarische Verfahren und soll zum 1.1.2016 (Regelungen zur Kostenerstattung zum 1.7.2017) in Kraft treten.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Initiative einiger Bundesländer, in deren Kommunen die Zahl der minderjährig unbegleiteten Flüchtlinge in den letzten zwei Jahren so sprunghaft angestiegen ist, dass keine am Kindeswohl orientierte Unterbringung und Betreuung mehr möglich ist. Die bloße Verteilung auf die Länder nach dem Prinzip des Königssteiner Schlüssels ist von den Fachorganisationen und Verbänden frühzeitig scharf kritisiert worden, da in den meisten Kommunen weder Infrastruktur noch Know-How existieren, um die häufig traumatisierten Kinder und Jugendlichen adäquat zu versorgen. In dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf sind eine ganze Reihe von Forderungen der Verbände eingeflossen, wie z. B. eine kindgerechte und beteiligungsorientierte Ausgestaltung des Verfahrens, Kriterien bzgl. der Geeignetheit der aufnehmenden Jugendämter bzw. Einrichtungen und Dienste, der Vorrang von familiären Bezügen als Verteilungskriterium, keine Trennung von Geschwisterkindern sowie die Bestellung eines Rechtsbeistandes. Zu begrüßen ist auch, dass die Länder eine vom Verteilungsprinzip nach Königssteiner Schlüssel abweichende Regelung vereinbaren können. Kritisiert werden muss allerdings, dass die Qualitätskriterien für die Aufnahmejugendämter nicht konkreter gefasst sind, und dass ein Widerspruch gegen eine Verteilung keine aufschiebende Wirkung hat. Als Anlagen sind der Gesetzentwurf, die Stellungnahme der BAGFW und nachfolgend die Presseerklärung des AWO Bundesverbandes beigefügt.
AWO Pressemitteilung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Kindeswohl sicherstellen
Berlin, 16. Juli 2015. „Jetzt müssen schleunigst von den Ländern neue Kompetenzzentren geschaffen, bzw. die Kommunen unterstützt werden, eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gut betreuen zu können“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfes zur Verteilung minderjährig unbegleiteter Flüchtlinge. Stadler kritisiert aber, dass keine konkreten und verbindlicheren Qualitätskriterien für Jugendämter in das Gesetz aufgenommen wurden: „Es müssen länderübergreifende Standards vereinbart werden, die Jugendämter erfüllen müssen, bevor sie Kinder und Jugendliche betreuen dürfen. Diese haben sich ausschließlich am Kindeswohl zu orientieren.“ Konkret bedeutet das, dass eine angemessene medizinische, psychologische und pädagogische Versorgung sichergestellt, entsprechende Unterbringungsplätze und qualifiziertes Personal vorhanden sowie eine rechtliche Vertretung und eine Sprachvermittlung durch Dolmetscher gewährleistet sein müssen.
Einige wenige Kommunen sind derzeit vollkommen überfordert mit dem Zustrom minderjähriger Flüchtlinge, viele andere haben keine entsprechenden Einrichtungen, Dienste und nicht die notwendigen Kompetenzen, um die häufig traumatisierten Kinder und Jugendlichen angemessen unterbringen und versorgen zu können. Hier besteht großer Handlungsbedarf. Bezüglich des Gesetzentwurfes begrüßt es die AWO, dass in dem nun verabschiedeten Entwurf einige Konkretisierungen und Nachbesserungen vorgenommen wurden, wie die Verkürzung von Fristen und die stärkere Berücksichtigung von familiären Kontakten bei der Verteilung sowie das Verbot, Geschwisterkinder zu trennen. „Ob das Gesetz mehr ist als eine quantitative Lastverteilung und tatsächlich dazu beiträgt, die geflüchteten Kinder und Jugendlichen adäquat zu versorgen und zu betreuen, ist jetzt abhängig von einem raschen und am Kindeswohl orientierten Aufbau entsprechender Infrastrukturen“, stellt der AWO Bundesvorsitzende abschließend fest.

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