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08.06.2015 | Artikel

Gemeinsame Positionierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Von: Cordula Schuh

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) setzt zentrale Vorgaben und Maßstäbe zur Verwirklichung von Barrierefreiheit. Weiter konkretisiert werden diese durch den General Comment des UN-Fachausschusses zur BRK vom 22.5.14 (CRPD/C/GC/2). Mit der Ratifikation hat sich Deutschland verpflichtet, die Ziele und Vorgaben der BRK umzusetzen. Daher muss die BGG-Reform die Vorgaben der BRK umfassend berücksichtigen und verankern.
Mit ihrer gemeinsamen Positionierung unterstreichen der DBR, die BAGFW und die Fachverbände, welche zentralen inhaltlichen Anforderungen sie für die Novellierung des BGG und der damit verbundenen Gesetze als unverzichtbar ansehen. Diese sollten im begonnenen Erarbeitungsprozess daher zwingend Berücksichtigung finden.
Den DBR, die BAGFW und die Fachverbände eint die Erwartung, dass die Reform nunmehr die Vorgaben der seit über sechs Jahren in Deutschland geltenden BRK umsetzt. Hierfür möchte die gemeinsame Positionierung einen konstruktiven Beitrag leisten.

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