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02.09.2015 | Veranstaltung

Gedenken an die Opfer der Erbgesundheitsgesetze des Nationalsozialismus

Von: Fabian Schwarz

 

Unter dem Motto "Blick zurück nach vorn" wird am 5. September ab 14.00 Uhr in der Tiergartenstraße 4 in Berlin an die Opfer der Erbgesundheitsgesetze des Nationalsozialismus erinnert. Die Gedenkfeier findet an historischem Ort statt. In einer Villa in der Tiergartenstraße 4 wurde von April 1940 bis August 1941 unter dem Tarnnamen Aktion T4 die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderungen oder chronischer Krankheit organisiert. Heute befindet sich dort die Berliner Philharmonie. Die Veranstaltung findet im Südfoyer der Philharmonie statt.
Weil im Frühjahr 2015 der erste Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem UN-Ausschuss in Genf geprüft wurde, soll in der Gedenkveranstaltung gefragt werden, was sich getan hat, seitdem die Konvention im Jahr 2009 in Deutschland geltendes Recht wurde. Wie gehen Bund, Länder und Kommunen mit der UN-Behindertenrechtskonvention um? Sind Menschen mit und ohne Behinderungen heute wirklich gleichberechtigt? Und was haben wir aus der jüngeren deutschen Geschichte gelernt?

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