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23.02.2016 | Artikel

Forderungen für einen sozialen und inklusiven Arbeitsmarkt

Von: Fabian Schwarz

 

Anlässlich der laufenden Vorbereitungen eines Bundesteilhabegesetzes stellt die Arbeiterwohlfahrt Forderungen vor, die erste Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt darstellen können. Die Forderungen gehen dabei bewusst über den Geltungsbereich des zukünftigen Bundesteilhabegesetzes hinaus, um nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen einzutreten.
Gute Arbeit ist nur möglich, wenn die eigene Existenz finanziell gesichert ist. Deshalb ist allen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen und allen Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mindestens ein Arbeitseinkommen in Höhe des Mindestlohns zuzugestehen.
Die Leistungen der Werkstatt für behinderte Menschen müssen überdies zukünftig in ein Budget für Arbeit umgewandelt werden können, um damit Unterstützungsleistungen und einen Lohnkostenzuschuss für die Beschäftigung auf einem tariflich oder ortsüblich entlohnten Arbeitsplatz zu finanzieren. Gleichzeitig müssen sich Werkstätten für behinderte Menschen weiterentwickeln, um die Chance für einen Wechsel von der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erhöhen.
In den Jobcentern schließlich müssen die Kompetenzen der Fachkräfte dringend gestärkt werden, um Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Erkrankungen adäquat unterstützen zu können.

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