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16.06.2015 | Artikel

Erfüllung der Energieauditpflicht durch EMAS

Von: Steffen Lembke

 

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen sind verpflichtet, bis zum 5. Dezember ein Energieaudit durchzuführen ( weitere Informationen ).
Ist jedoch bereits ein Umweltmanagementsystem vorhanden, welches den Anforderungen der EMAS-Richtlinie entspricht, so ist das Unternehmen von dieser Pflicht befreit.
Sollte noch kein System vorhanden, aber nachweislich mit der Einführung eines Systems nach EMAS begonnen worden sein, so wird das Unternehmen für 2016 ebenfalls von der Energieauditpflicht befreit. Die Implementierung des EMAS-Systems muss dann jedoch bis spätestens 31.12.2016 abgeschlossen sein.
EMAS gehört zu den etabliertesten Standards für Umweltmanagementsysteme und geht in seiner Wirkung noch über die ISO 14001 hinaus. Die Einführung von EMAS wird bisweilen großzügig gefördert. Eine Übersicht aller Förderprogramme findet sich unter folgendem LINK .

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