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07.01.2015 | Artikel

Bundeskabinett verabschiedet Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts

Von: Anna Droste-Franke

 

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beschlossen. Das Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts umfasst insgesamt drei Richtlinien: die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen .

In den Eckpunkten kündigt die Bundesregierung an, die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien dazu nutzen zu wollen, ein anwenderfreundliches und modernes Vergaberecht zu schaffen, das rechtssichere Vergaben im Wettbewerb und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel ermöglicht. Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, um im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts zu reformieren. Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben hierfür sollen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert bleiben, welches künftig jedoch grundlegend überarbeitet und übersichtlicher strukturiert wird. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens sollen in den Rechtsverordnungen geregelt werden. Diese werden teils zusammengeführt und vereinheitlicht. Nach Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien, so kündigt die Bundesregierung an, wird sie zeitnah den Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte prüfen.

Den Eckpunkten lässt sich des Weiteren eine Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte der Vergaberechtsmodernisierung entnehmen. Künftig soll, noch stärker als heute, ermöglicht werden, soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Außerdem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Damit sind insbesondere die Regelungen für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sowie der seit 01.01.2015 geltende allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer gemeint. Mit den Eckpunkten zur Reform gibt die Bundesregierung die Leitlinien des Gesetzentwurfes vor, welchen sie im Frühjahr vorlegen will. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege brachte sich der AWO Bundesverband frühzeitig in diesen Reformprozess ein und unterbreitete in einer BAGFW Stellungnahme vom 24. Juni 2014 Vorschläge zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht.

Die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Eckpunkten sowie die Stellungnahme der BAGFW finden Sie unten stehend.

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