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01.12.2015 | Artikel

Bundesfreiwilligendienst für Geflüchtete und Engagierte in der Flüchtlingshilfe

Von: Tina Stampfl

 

Am heutigen 1. Dezember startet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Das Programm hat zwei Komponenten: zum einen können geflüchtete Menschen einen BFD leisten, zum anderen wird ein BFD-Einsatz in der Flüchtlingshilfe für einheimische Engagierte ermöglicht.
Wie sieht das Angebot aus?
Die Teilnehmenden engagieren sich für eine Dauer von 6 bis 18 Monaten in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung. (Zunächst sind nur Verträge bis Ende 2016 möglich. Der Bund hat in Aussicht gestellt, das Programm zu verlängern - Informationen dazu werden für Mai 2016 erwartet.)
Die wöchentliche Einsatzzeit beträgt zwischen 20 und 40 Stunden .
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld sowie ggf. Sachleistungen. Sie sind außerdem sozialversichert . (Bei geflüchteten Menschen erfolgt eine Anrechnung der Leistungen aus dem BFD auf Leistungen bzw. Ansprüche nach § 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes).
Ein Einsatz im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung ist zum Beispiel für folgende Tätigkeiten möglich:
Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. Ä. Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. Ä.) Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u. Ä.) Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u. Ä.) Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. Ä.)
Flüchtlinge können sich als Bundesfreiwillige darüber hinaus in allen Bereichen engagieren, die auch regulär im BFD zur Verfügung stehen, also zum Beispiel in der Behindertenhilfe, in der Altenhilfe, in Begegnungszentren, in der Kinder- und Jugendhilfe etc.
Tätigkeiten im Freiwilligendienst sind grundsätzlich zusätzliche Hilfstätigkeiten . Freiwillige dürfen keine Fachkräfte ersetzen.
Die Freiwilligen werden bei ihren Tätigkeiten in der Einsatzstelle fachlich angeleitet und erhalten begleitende Bildungsangebote . Zum Bildungsprogramm gehören Gruppenseminare mit anderen Freiwilligen sowie individuelle Angebote wie z.B. Sprachkurse, Einzelcoachings etc. Die konkreten Angebote werden von den Trägern vor Ort gestaltet und können variieren.
Wer kann teilnehmen?
Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber , bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (leider ausgeschlossen sind Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland nach § 29a des Asylgesetzes stammen).
Einheimische Freiwillige , die interessiert sind an einem Einsatz in der Flüchtlingsbetreuung (d.h. an Tätigkeiten zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern).
Alle Freiwilligen im BFD mit Flüchtlingsbezug müssen volljährig sein.
Wohin kann man sich wenden?
Die Organisation erfolgt über die üblichen Strukturen des Bundesfreiwilligendienstes, d.h. bei der AWO wird das Angebot durch die regionalen AWO-Freiwilligendienstträger aufgebaut.
Wer Interesse hat, sich im BFD zu engagieren oder wer geflüchteten Menschen einen BFD in seiner Einrichtung ermöglichen möchte, kann sich von einem regionalen BFD-Träger beraten lassen (die Kontaktdaten der AWO-Träger finden Sie hier ). Die genannten Ansprechpersonen helfen auch gern bei Detailfragen weiter.
Die Webseite www.awo-freiwillich.de bietet außerdem allgemeine Informationen zum Freiwilligendienst bei der AWO.

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