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24.06.2016 | Veröffentlichung

Bildungs- und Teilhabepaket

Von: Dieter Eckert

 

Von 2013 bis 2016 wurde die bundesweite Inanspruchnahme und Umsetzung der 2011 eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) evaluiert. Die ersten Ergebnisse wurden im Zwischenbericht Juli 2015 veröffentlicht. Im Mai 2016 ist der Schlussbericht erschienen, der in einer kürzeren Fassung wesentliche Ergebnisse der Evaluation vorstellt und mit Empfehlungen abschließt. Insgesamt ergibt der Schlussbericht der Gesamtevaluation ein vielschichtiges Bild. Es zeigt sich, dass rechtliche Rahmenbedingungen, lokale Entwicklungspfade, das Aufgabenverständnis und die Organisationsmaximen der Sozialverwaltung auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Gewicht zur kommunalen Umsetzungspraxis beitragen. Insbesondere den landesrechtlichen Regelungen kommt eine wichtige Steuerungsfunktion hinsichtlich der angebotenen Aktivitäten und Dienstleistungen sowie der jeweiligen Kostenerstattung zu. So werden durchaus auch die Leistungen der BuT-Lernförderung für die (befristete) Sprachförderung von Migrant/inn/en mit schlechten Deutschkenntnissen in der Schule eingesetzt auch wenn dies eine vorrangige Leistung anderer Institutionen ist. Kommunen sind vielfach bestrebt, Organisationsformen und Verfahren ihrer Leistungserbringung regional zu gewichten und abzustimmen. Entscheidend für die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen bleibt die Art und Weise, wie aktiv die Kommunen auf anspruchsberechtige Eltern und Kinder zugehen. Hierbei kommt der Unterstützung durch Dritte, etwa durch die Schulsozialarbeit oder Beratungsstellen, eine wichtige Rolle zu. Der Bericht schließt mit konkreten Empfehlungen u.a. zur Aufbau-organisation, zur Hinwirkung und Beratung, zum Antragsverfahren, zur Kostenerstattung oder zur wichtigen Frage von Umfang und Inhalt einzelner Leistungsarten – wie Mittagsverpflegung, Teilhabe am soziokulturellen Leben oder Lernförderung.

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