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03.12.2015 | Pressemitteilung

AWO fordert fordert Bundesteilhabegesetz einzuführen

Von: Stefan Hoffmann

 

„Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode“, fordert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Wer auf Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen angewiesen ist, lebt häufig nahe der Armutsgrenze. Benötigt man zum Beispiel Assistenz beim Wohnen, kann kaum für die Altersversorge gespart werden. „Die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes müssen einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden“, fordert deshalb Döcker. Mit Blick auf den wichtigen Lebensbereich Arbeit fordert Döcker, im neuen Bundesteilhabegesetz gesetzliche Regelungen für ein sogenanntes Budget für Arbeit zu verankern: „Es muss bundesweit möglich sein, die Unterstützungsleistungen der Werkstatt für behinderte Menschen dauerhaft als Geldbudget auf einen Arbeitsplatz bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber mitzunehmen, um vor Ort Assistenzleistungen einkaufen zu können, die genau zum Arbeitsplatz passen.“ Dass gesetzliche Regelungen etwas für Menschen mit Behinderungen positiv verändern können, habe jüngst das Versorgungsstärkungsgesetz gezeigt. Das im Juli in Kraft getretene Gesetz ermöglicht die Errichtung von medizinischen Behandlungszentren für Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Diese Behandlungszentren ermöglichen den Betroffenen zwar eine angemessene Behandlung, muten ihnen aber zum Teil zu weite Wege zu. Deshalb fordert Döcker: „Die Gesundheitszentren können nur eine Übergangslösung darstellen. Ziel muss es sein, alle Arztpraxen barrierefrei zu gestalten und die im Gesundheitssystem Beschäftigten bereits in Ausbildung und Studium für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren.“

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