Aktuell
03.02.2016 | Artikel

Volle Umschulungsfinanzierung für Altenpfleger um ein weiteres Jahr verlängert

Von: Claus Bölicke

 

Der Bundestag hat am 28. Januar einer Verlängerung der Umschulungsförderung in der Altenpflege zugestimmt. Danach wird die dreijährige Vollfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.Dezember 2017 verlängert. Ursprünglich war als Stichtag der 31.3.2016 vorgesehen. Die Verlängerung wurde im Rahmen eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen.
Bewilligt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Umschulung, übernimmt diese grundsätzlich die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten) und gewährt Ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...