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08.08.2018 | Pressemitteilung

Kindesmissbrauch – Qualifizierung und Austausch können Kinder besser schützen

Von: Mona Finder

 

Mit der Urteilssprechung im Staufener Missbrauchsfall darf die Aufarbeitung nicht beendet sein. Nach der Verurteilung von insgesamt acht Personen bleibt die Aufforderung an die Ämter und die Justiz, schnellstmöglich Lehren daraus zu ziehen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO fordert eine Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und Familienrichter. Das Argument der Unabhängigkeit von Richtern darf nicht dazu dienen, deren Qualifizierungsverpflichtung in ihren jeweiligen Fachgebieten zu unterlaufen. Zudem fordern wir einen verpflichtenden Austausch zwischen Familiengericht, Jugendamt und Staatsanwaltschaft.“

 

Der Erkenntnisgewinn aus den Verfahrensabläufen vor Ort, im Gerichtsbezirk, im Landkreis kann und muss dazu beitragen, Kinder zukünftig besser vor Gewalt in und außerhalb der Familie und manchmal auch vor einem Versagen der zuständigen Behörden und Gerichte zu schützen. Nicht nur die mit dem konkreten Fall in Staufen befassten Behörden und Gerichte müssen prüfen, wo Versäumnisse zu dem schweren Leid des betroffenen Jungen geführt haben. „Zum Schutz der Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt müssen die Strukturen und Abläufe in Jugendämtern, in Familiengerichten und in Staatsanwaltschaften so verbessert werden, dass sich ein derartiger Missbrauchsfall nicht mehr wiederholt bzw. entschiedenes Handeln nach sich zieht“, betont Wolfgang Stadler.

 

Auch  die freien Träger der Jugendhilfe müssen sich zukünftig verstärkt fragen, wie  Kinder besser geschützt werden können. Aus Sicht der AWO gehört dazu insbesondere die Präventionsarbeit mit Kindern in der Kita, der Schule und in der Jugendarbeit, die zur Stärkung der Kinder beiträgt.

 

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