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Marie-Juchacz-Stiftung

Von: Berit Gründler

 

Marie-Juchacz-Denkmal

Die Liste der Errungenschaften von Marie Juchacz ist lang. Damit diese nicht in Vergessenheit geraten, erinnern wir dauerhaft an die Gründerin der Arbeiterwohlfahrt. Mit dem Marie-Juchacz-Denkmal. Alle weiteren Infos finden Sie hier.

 

Mit rund 340.000 Mitgliedern, 210.000 Beschäftigten und über 65.000 Helfer*innen, Freund*innen und Förder*innen ist die AWO ein Spiegelbild der Anforderungen, der Wünsche und Erwartungen, aus denen unsere demokratische und plurale Gesellschaft gemacht ist. Ohne das finanzielle Engagement von Bürger*innen, unseren Mitgliedern, von Unternehmen und nicht zuletzt des Staates, ohne die kleinen und großen Fortschritte in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht wäre das Modell AWO so nicht möglich. Deshalb können wir in der Mitte der Gesellschaft mitarbeiten für Frieden, Freiheit und Fortschritt.

 

Stiftungen sind von jeher ein fester und unverzichtbarer Bestandteil einer  lebendigen Bürgergesellschaft und die AWO ist seit Bestehen ein wichtiger Akteur innerhalb dieser Gesellschaft. Die Marie-Juchacz-Stiftung der AWO besteht seit 1998. Sie ist das Stiftungsdach für Aktivitäten zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements und zugleich die Bundesstiftung zur Unterstützung der privaten Förderung der Wohlfahrt.

Warum trägt die Stiftung den Namen Marie Juchacz und wer war sie?

Marie Juchacz gehört zu den bedeutenden Frauen der deutschen Geschichte. Sie gründete die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und war von 1919 bis 1933 deren Vorsitzende. Sie gehörte zu den Frauen, die in Deutschland gegen erbitterten Widerstand das Frauenwahlrecht erstritten.

Marie Juchacz war von 1917-1933 war Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei und von 1919 bis 1933 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichtages. In der Weimarer Nationalversammlung hielt sie am 19. Februar 1919 als erste Frau eine Rede in einem gewählten Parlament in Deutschland. „Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf“, so Juchacz. Klar war für sie zugleich, „dass wir Frauen dieser Regierung nicht etwa (...) Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit; sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Marie Juchacz war eine der bedeutendsten Frauen im Rahmen der Geschichte der AWO, aus diesem Grund erhielt diese Stiftung ihre Namen

Datei mit Foto von marie Juchacz.

Marie Juchacz, geb. Gohlke (1879 – 1956), Politikerin – Frauenrechtlerin - Gründerin der Arbeiterwohlfahrt.

Der Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Stiftung unterstützt damit Ziele der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., dessen Mitglied sie wird. Daneben werden mildtätige Zwecke sowie Kunst und Kultur und Denkmalschutz und Denkmalpflege gefördert.

Satzung der Stiftung

Sind Spendenquittungen möglich?

Steuerliche Vorteile - Ihre Ausgaben für gemeinnützige Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 S. 1 und 2 EStG).

Spendenquittungen (ab 10,00 €) senden wir gern zu. Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Bitte bei Spenden im Verwendungszweck unbedingt den Vor-/Nachnamen und die Adresse angeben.

Das Spendenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln
DE36370205000006000001
BFSWDE33XXX

Informationen für das Finanzamt

Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer Stiftung, dass sie von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer freigestellt wird. Der Bescheid gilt auch als formale Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts.

Der Freistellungsbescheid wird alle drei Jahre erteilt, nachdem das Finanzamt die Mittelverwendung der Stiftung geprüft hat. Der Stiftungsträger kann für eine unselbständige Stiftung den Freistellungsbescheid einschließlich eigener Steuernummer beantragen.

Auf Wunsch lassen wir Ihnen eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids zukommen.

Marie-Juchacz-Stiftung der Arbeiterwohlfahrt

Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Sitz Berlin. Die Stiftung unterliegt nach dem Berliner Stiftungsgesetz der Stiftungsaufsicht Berlins.

p.A.
AWO Bundesverband e.V.

Heinrich-Albertz-Haus
Blücherstraße 62/63
D-10961 Berlin
030 / 26309-0
030 / 26309-32000
mj-stiftung@awo.org
awo.org

Vertretungsberechtigter Vorstand

  • Selvi Naidu
  • Susanne Rindt

Weitere Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Anlageausschuss.

Mitglieder des Stiftungsrates sind:

  • Michael Groß (Vorsitz)
  • Kathrin Sonnenholzner (stv. Vorsitz)
  • Rudi Frick
  • Gabriele Siebert-Paul
  • Axel Heiner Dabitz

Stiftungsaufsicht

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Stiftungsaufsicht
Salzburger Str. 21 – 25
10825 Berlin

 

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