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06.04.2017 | Artikel

Lebensbedingungen von Flüchtlingskindern müssen verbessert werden

Von: Hubert Lautenbach

 

Die Lebensbedingungen junger Geflüchteter erfüllen in vielen Bereichen nicht die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts. Dies hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestags in ihrer Stellungnahme vom 23.03.2017 festgestellt. Der darin enthaltene Forderungskatalog unterstreicht die Notwendigkeit von Verbesserungen im Asylverfahren, in Flüchtlingsunterkünften sowie in der Kinder- und Jugendhilfe, um sich auf die speziellen Bedarfe junger Geflüchteter einzustellen. Die Stellungnahme spiegelt Forderungen der Arbeiterwohlfahrt wider, soweit z.B. auf die Notwendigkeit von Hilfen für junge volljährige Geflüchtete nach § 41 SGB VIII hingewiesen wird und deren Abbruch als "verantwortungslos und schlecht für Integrations- und Zukunftschancen" bezeichnet wird.

 

 

 

 

Stellungnahme BT-Kinderkommission 18/19

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