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21.05.2015 | Artikel

Wir können nicht mehr warten!

Von: Sabine Weisgram

 

Die 2005 eingeführte pauschale Vergütung für die Führung von rechtlichen Betreuungen ist im VBVG festgeschrieben und wurde seitdem nicht mehr erhöht!
In der Praxis zeigt sich: Dieses Finanzierungsmodell deckt die tatsächlichen Kosten nicht mehr. Die Vereine arbeiten zunehmend defizitär. Durch die kontinuierlich fortschreitende Schwächung der Vereine werden langfristig erhebliche Probleme im gesamten Betreuungswesen entstehen und die öffentlichen Haushalte zusätzlich belastet. Einige Träger haben den Betreuungsbereich aufgeben müssen. Andere haben sich zwischenzeitlich mit der Erhöhung der Fallzahlen pro Mitarbeiter geholfen. Das geht zu Lasten der Betreuten und steht nicht im Einklang mit den Zielen des Betreuungsrechts.
Deshalb fordert die BAGFW gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (Buko) die sofortige Erhöhung der Stundensätze und eine auskömmliche Finanzierung der Querschnittsarbeit.
Die gemeinsame Erklärung kann hier herunter geladen werden.

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