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Von: Dr. Petra Rostock
Vor beinahe zehn Jahren trat am 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, mit dem die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union ihrer Verpflichtung nachkam, die Gleichbehandlung von Menschen beiderlei Geschlechts, unterschiedlicher ethnischer Herkunft, unterschiedlichen Alters, mit oder ohne Behinderung und unabhängig von ihrer sexuellen Identität, Weltanschauung oder Religion gesetzlich zu regeln und verschiedene europäische Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen.
Das Ziel des AGG, Diskriminierungen zu verhindern oder zu beseitigen, ist den Werten und der Arbeit der Arbeiterwohlfahrt inhärent. Gleichzeitig ergeben sich aus dem AGG Pflichten für die AWO als Dienstleisterin und Arbeitgeberin.
Aufgrund wiederholter Anfragen an den Bundesverband zu den Themen Vielfalt und Diskriminierung gibt der Bundesverband den nachfolgenden Leitfaden zu Vielfalt und der Umsetzung des AGG in der Arbeiterwohlfahrt heraus. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen und Einrichtungen der AWO und erklärt anschaulich die für sie wichtigsten Regelungen des AGG.