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15.07.2015 | Artikel

Verhinderungspflege-Millionenschwere Angebote aus der Pflege verfallen

Von: Gudula Wolf

 

Pflegende Angehörige haben im vergangenen Jahr millionenfach Ansprüche aus der Pflegeversicherung verfallen lassen. Laut einer aktuellen Statistik des Gesundheitsministeriums nutzten 2014 von etwa 1,95 Millionen zu Hause versorgten pflegebedürftigen Menschen nur 106.700 die Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger. Umgerechnet in finanzielle Ansprüche blieben Hilfen im Wert von ungefähr 2.86 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, die nicht abgerufen werden.
Mit der Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige die Möglichkeit Urlaub zu machen oder Krankheiten auskurieren zu können. Seit dem 01.01.2015 wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz die Leistungsgrenze bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für maximal 28 Tage angehoben. Der Zeitumfang kann unter den für die Kuzzeitpflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro (50 Prozent der Kuzzeitpflege) auf insgesamt 2.418 Euro erhöht werden. Vorraussetzung ist, dass für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Unter diesen Umständen kann der Zeitumfang von 28 Tagen auf maximal 42 Kalendertage erweitert werden.
Obwohl die Anzahl der Leistungsbezieher von 2012 auf 2013 um ein Viertel gestiegen ist, scheint die Hemmschwelle für die bezahlten Pflegezeiten noch groß zu sein. Trotz des enormen Gesundheitsrisikos bei pflegenden Angehörigen scheint die Übernahme der Versorgung von fremden Pflege-personen oder der Wechsel in eine fremde Umgebung noch wenig genutzt zu werden.
Gerade deshalb ist es erforderlich durch eine gute Beratung und Aufklärung die pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu motivieren die Entlastungsmöglichkeiten anzunehmen.
Weitere Informationen zu den Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit entnehmen Sie den beigefügten Anlagen.

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