Qualitätssysteme

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Neues Qualitätssystem in der Pflege – die AWO bleibt dran

Im Oktober/November 2019 ging das neue Qualitätssystem für die stationäre Pflege an den Start. Die AWO hat diesen Prozess von Anfang an maßgeblich mitgestaltet. Trotz pandemiebedingter Verzögerungen muss es weiter darum gehen, die Ziele des neuen Qualitätssystems bei der Umsetzung nicht aus den Augen zu verlieren.

Der Ansatz bedingt eine Steigerung der Fachlichkeit in der Pflege, die sich insbesondere in der Datenerhebung zu den Indikatoren und in den neuen Fachgesprächen im Zuge der externen Prüfung widerspiegelt. Die AWO fragte bei den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach und sieht noch viele Herausforderungen auf dem Weg der Umsetzung. Erfreulicherweise zeigte sich über die Hälfte der Einrichtungen zufrieden mit der Prüfsituation. Es gab aber auch Kritik an der Umsetzung: So gab jede fünfte Einrichtung an, dass der beratende Ansatz und das Gespräch auf Augenhöhe noch verbessert werden müsse. Gefragt nach den genutzten Informationsquellen, ist die Pflegedokumentation noch immer führend. Das muss sich ändern. Eins ist also klar: Die AWO bleibt dran!

Aufbau des AWO-Netzwerk: Hospiz- und Palliativversorgung

Ende September tauschten sich knapp 20 Teilnehmer*innen im Rahmen eines Strategieworkshops zur Hospiz- und Palliativversorgung aus, u.a. zu den Anforderungen für das Angebot einer stationären oder ambulanten Hospiz-Einrichtung. In kleinen Arbeitsgruppen erfolgte virtuell ein reger Austausch zu Erfahrungen in der Hospizarbeit. Dabei wurden Impulse sowie Ideen miteinander geteilt. Allen Teilnehmer*innen war es ein besonderes Anliegen, diesen Austausch fortzusetzen und zu intensivieren. Mit der Gründung der AG Hospiz- und Palliativversorgung wollen wir den Netzwerkgedanken aufgreifen und den innerverbandlichen Austausch fördern sowie mit fachspezifischen Informationen unterstützen. Die AG ist für alle Interessierten der AWO offen und freut sich über weitere Mitglieder.

Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen für die häusliche Krankenpflege

Für eine bundesweit einheitliche und flächendeckende Versorgung mit häuslicher Krankenpflege werden auf der Bundesebene Rahmenempfehlungen vereinbart, die die Grundlage für die Ausgestaltung der Verträge auf Landesebene bilden. Zu den bestehenden Anforderungen für eine Leistungserbringung, wie z.B. zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes, wurden im Jahr 2019 die Regelungen zur Dokumentation der Häuslichen Krankenpflege und die Voraussetzungen für die Erbringung von außerklinischer ambulanter Intensivpflege ergänzt. Im vergangenen Jahr folgten die Voraussetzungen für die Erbringung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege sowie die Ausführungen zu den Grundsätzen der Vergütung und ihrer Strukturen. Eine Einigung erfolgte im Rahmen eines Schiedsverfahrens, in Verbindung mit weiteren zu treffenden Vereinbarungen der Partner der Rahmenempfehlungen bis Ende 2021. Parallel dazu wurden die Verhandlungen zur häuslichen Versorgung chronischer Wunden begonnen. Ein Ergebnis hierzu ist im Laufe des Jahres zu erwarten.

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