Urteil: Attac doch gemeinnützig!

Von: Gunnar Wörpel

 

2014 entzog das Frankfurter Finanzamt dem globalisierungskritischem Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit. Als Begründung hieß es, dass in der tatsächlichen Arbeit mehr auf politische Einmischungen und engagiertes Mitgestalten der Bürgerinnen und Bürger gesetzt wird, als es die Abgabenordnung erlauben würde. Diese Entscheidung ist vom Hessischen Finanzgericht aufgehoben und damit dem Attac Trägerverein e.V. in den Streitjahren 2010 bis 2012 die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung anerkannt worden. Mehr Informationen sind auf der Webseite von Attac zu finden.

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