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17.06.2021 | Artikel

Überarbeitete Version der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ veröffentlicht.

Von: Thomas Heser

 

Eine verpflichtende, bundesweite Umsetzung muss nun folgen.

 

 

Im Rahmen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF ins Leben gerufen wurde, haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Broschüre hat den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie Kinder, Jugendliche und Frauen, geflüchteten Menschen mit Behinderungen und LSBTIQ* Geflüchteten.

Diese Mindeststandards wurden nun überarbeitet. Die Neufassung ist auf der Website des BMFSFJ sowie im Anhang zu finden.

Ziel der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ ist die Sicherstellung von Schutz und Unterstützung für alle geflüchteten Menschen in diesen Unterkünften. Die an der Bundesinitiative beteiligten Verbände sowie das BMFSFJ und UNICEF wollen sich dafür einsetzen, dass „alle Geflüchteten einen Anspruch auf Schutz von Leben, Gesundheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz der Menschenwürde haben“. Daher haben sie in den letzten Jahren darauf hingewirkt, durch eine gesetzliche Regelung Verpflichtungen für die Bundesländer zu schaffen, um Maßnahmen zur Verhinderung von Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt, einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigungen in Unterkünften für geflüchtete Menschen umzusetzen. Diese Regelung wurde nun durch den § 44 AsylG geschaffen. Wie die Länder die Umsetzung von Gewaltschutz in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften regeln (§ 44 Abs. 2a AsylG), gestaltet sich jedoch sehr unterschiedlich und wird zurzeit nur unzureichend umgesetzt.

Die Corona-Pandemie und damit einhergehende Einschränkungen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern, haben geflüchtete Menschen in Unterkünften und dabei v.a. die besonders schutzbedürftigen Personengruppen besonders hart getroffen. Eine beengte Wohnsituation und das Wegbrechen wichtiger Unterstützungsstrukturen und -netzwerke, führten zu Stress, Ängsten und Verunsicherungen - Faktoren, die Gewalt begünstigen können. Die zugenommenen Anrufe über das „Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ in 2020 sind besorgniserregend.

 

Die Corona-Pandemie macht die Relevanz von Gewaltschutz in Unterkünften noch sichtbarer: Gewaltschutzkonzepte können in Krisensituationen, wie es die Corona-Pandemie eine ist, Gewaltprävention leisten und einen Anstieg von Gewaltvorfällen verhindern. Daher müssen diese eine hohe Priorität in den Unterkünften haben.

Es muss zudem eine gesetzliche Regelung in den Ländern geben, die die Kommunen zur Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen in Unterkünften verpflichtet. So muss Gewaltschutz zukünftig fester Bestandteil von Betreiberverträgen sein.

 

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