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17.07.2017 | Artikel

Stiftung Anerkennung und Hilfe

Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 – 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 – 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, erhalten seit dem 01. Januar 2017 Unterstützung durch die "Stiftung Anerkennung und Hilfe".

 

Die Stiftung sieht folgende Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor:

  • Öffentliche Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts (öffentliche Veranstaltungen)
  • Anerkennung durch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse
  • Anerkennung durch Gespräche in den Anlauf- und Beratungsstellen
  • Anerkennung durch finanzielle Unterstützungsleistungen.

Betroffene, die heute noch unter Folgewirkungen leiden, erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung zur selbstbestimmten Verwendung. Betroffene Menschen müssen sich bis zum 31. Dezember 2019 bei einer der bundesweiten Anlauf- und Beratungsstellen anmelden.

 

Die Anmeldung besteht aus drei Schritten:

 

1. der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle,

2. einem persönlichen Beratungsgespräch und

3. dem gemeinsamen Ausfüllen eines Erfassungsbogens mit einer Beraterin oder einem Berater.

 

Bei Bedarf können Vertreter*innen, Betreuer*innen oder sonstige Vertrauenspersonen den/die Betroffene/n unterstützen. Auch eine aufsuchende Beratung oder Assistenz durch die Anlauf- und Beratungsstellen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist montags bis donnerstags zwischen 08:00 - 20:00 Uhr über ein Infotelefon unter der Telefonnummer 0800 221 221 8 erreichbar. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Kontakt über ein Gebärdensprachtelefon unter der E-Mail gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de  aufzunehmen.

 

Hintergrund:

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort lebten, leiden noch heute an den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, rufen der Bund, die Länder und die Kirchen die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" ins Leben. Die Stiftung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 31. Dezember 2021.

 

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