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Von: Gunnar Wörpel
Der gelebte Kontakt von Mensch zu Mensch in Vereinen und Organisationen hilft, geflüchtete Menschen einzubeziehen und stärkt auf Dauer den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses Engagement will das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen stärken.
Dazu wurde kurz vor Ende des Jahres 2016 der zeitliche Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 22. September 2015 verlängert. Die Verlängerung der Wirkungsdauer der Verwaltungsanweisungen hilft Engagierten, Initiativen und Vereinen begonnene Vorhaben fortzuführen.
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