Steu­er­li­che Maß­nah­men zur För­de­rung der Hil­fe für Flücht­lin­ge bis Ende 2018 verlängert

Von: Gunnar Wörpel

 

Der gelebte Kontakt von Mensch zu Mensch in Vereinen und Organisationen hilft, geflüchtete Menschen einzubeziehen und stärkt auf Dauer den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses Engagement will das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen stärken.

Dazu wurde kurz vor Ende des Jahres 2016 der zeit­li­che An­wendungs­be­reichs des BMF-Schrei­bens vom 22. Sep­tem­ber 2015 verlängert. Die Verlängerung der Wirkungsdauer der Verwaltungsanweisungen hilft Engagierten, Initiativen und Vereinen begonnene Vorhaben fortzuführen.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...