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27.05.2015 | Artikel

Stellungnahme der BAGFW zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien

Von: Anna Droste-Franke

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) nahm am 26. Mai 2015 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 – Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) Stellung. Mit dem Gesetz werden die wesentlichen Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt - entsprechend der Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 7. Januar 2015 - auf gesetzlicher Ebene im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Umsetzung wird zum Anlass genommen, den Vierten Teil des GWB umfassend zu überarbeiten und neu zu strukturieren.
Der überarbeitete Vierte Teil des GWB soll künftig alle wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen enthalten. Diese umfassen insbesondere die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, den Anwendungsbereich, die Vergabearten, die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag sowie Ausführungsbedingungen, die Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren, die Anforderungen an die Selbstreinigung von Unternehmen und Regelungen für die Kündigung sowie die Änderung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen während der Laufzeit. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, sollen der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet werden. Zudem soll die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren zum Grundsatz werden.
Die BAGFW begrüßte in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die im Referentenentwurf angelegte neue Struktur des Vergaberechts, die die maßgeblichen Aussagen im förmlichen, vom Bundestag erlassenen Gesetzesrecht verankert und damit dem Vergaberecht eine deutlich stärkere demokratische Legitimation verschafft. Dabei ließ die BAGFW auch ihre Erfahrungen und Einschätzungen mit stattfindenden Ausschreibungen im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II/ III einfließen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Verbänden, Anbietern von Arbeitsmarktdienstleistungen und Gewerkschaften (u. a. dem DGB, der GEW und ver.di) sieht die BAGFW in der Vergabereform grundsätzlich einen tragfähigen Ansatzpunkt, um bestehende Qualitätsdefizite bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen zu überwinden. Ziel sollte es dabei sein, mit Hilfe der Neuregelung eine einseitige Dominanz des Preiskriteriums bei Vergabeprozessen im Sozialbereich zu vermeiden und damit den Qualitätswettbewerb zu befördern. Gleichzeitig wies die BAGFW jedoch auch auf ergänzende Punkte hin, die ihrer Ansicht nach bei der weitern Arbeit an dem Entwurf Beachtung finden und in das neu gefasste GWB Eingang finden sollten. Hierzu zählen u. a. Klarstellungen zum Anwendungsbereich des Vergaberechts, das Ausnutzen von Gestaltungsspielräumen in der Richtlinie und in der Anwendung des reformierten Vergaberechts durch die Anwender sowie die Absicherung eines Qualitätswettbewerbs.
Die ausführliche Stellungnahme der BAGFW zu den einzelnen Vorschriften des Gesetzentwurfs finden Sie im Anhang.

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