Aktuell
20.01.2015 | Veröffentlichung

Städtebauförderung - Verwaltungsvereinbarung 2014

Von: Dieter Eckert

 

Zur Förderung des Städtebaues gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht dies auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig. Anbei die aktuelle Verwaltungsvereinbarung 2014.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...