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23.01.2017 | Stellungnahmen

Rentenangleichung Ost bis 2025

Von: Ragnar Hoenig

 

Anfang Januar 2017 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Rentenwerte in Ost bis zum Jahr 2025 vollständig an die Rentenwerte in den alten Bundesländern angeglichen werden sollen.

Der Referentenentwurf für ein "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" sieht hierzu vor, dass ab dem Jahr 2018 die Rentenwerte Ost in sieben Schritten an das Westniveau herangeführt werden sollen. Ab dem Jahr 2025 sollen die rentenrechtlichen Sonderregelungen für die neuen Bundesländer vollständig entfallen. Zugleich sind zusätzliche Steuermittel des Bundes in Höhe von 2 Mrd. Euro vorgesehen.

Die AWO anerkennt in ihrer Stellungnahme, dass mit dem dem Referentenentwurf für ein "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" ein schwieriger Kompromiss zwischen zum Teil divergierenden Interessen von Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern getroffen werden soll. Sie kritisiert zugleich, dass die mit der Rentenangleichung Ost verbundenen Mehrausgaben nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. 

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