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Von: Gunnar Wörpel
Bei der vorgesehenen Gesetzesänderung handelt es sich um die Umsetzung des Koalitionsvertrages: "Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z.B. Dorfläden, Kitas, Altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet." Der Entwurf des BMJV schlägt vor, für ganz kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement den Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern. Ferner sind bürokratische Erleichterungen für Genossenschaften vorgesehen, die bei Genossenschaften zu einer Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von etwa 14,7 Millionen Euro führen. Innerhalb der Bundesregierung ist der Entwurf noch nicht abgestimmt.