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04.02.2015 | Artikel

Pflegestärkungsgesetz bringt Leistungsverbesserungen in der Pflege

Von: Claudia Pohl

 

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit ihm verbinden sich zahlreiche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen. Auf welche Leistungen ein Anspruch besteht und wie sich die Leistungen miteinander verknüpfen und ergänzen lassen, ist für den Einzelnen oft undurchsichtig. Die vom AWO Bundesverband e.V. erstellten und aktualisierten Übersichten zu den verschiedenen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung geben eine erste Orientierung.
Für die Erstellung eines individuellen Hilfe-Mixes mit Pflege-und Betreuungsleistungen, hauswirtschaftlichen Leistungen sowie Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige sind Beratungsgespräche unverzichtbar. Anlaufstellen sind insbesondere die Pflegestützpunkte und Pflegekassen. Es besteht aber zudem auch die Möglichkeit sich direkt an einen ambulanten Pflegedienst zu wenden.
Für schnelle Antworten auf drängende Fragen steht auch die Pflege-Onlineberatung des AWO Bundesverbandes ( www.awo-pflegeberatung-online.de ) oder die telefonische Pflegeberatung der AWO ( www.awo-pflegeberatung.de ) zu Verfügung.

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