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30.05.2016 | Pressemitteilung

Pflegestärkungsgesetz – AWO fordert Kommunen stärker in die Verantwortung zu nehmen

Von: Mona Finder

 

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz - PSG III (Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung):
„Die AWO begrüßt die Intention des Gesetzgebers mit dem PSG III die Rolle und Verantwortung der Kommunen in der Pflege zu stärken. Hier hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass den Kommunen nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Doch nur eine wohnortnahe, aufeinander abgestimmte und miteinander verzahnte Beratungs-, Versorgungs- und Unterstützungslandschaft kann pflegebedürftigen Menschen einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Umfeld und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, die Rolle der Kommunen durch mehrere Gesetzesänderungen zu stärken. Fünf der insgesamt acht Änderungen fokussieren dabei auf den Bereich der Beratung. Die AWO unterstützt es prinzipiell, die Kommunen in die Beratungslandschaft stärker einbinden zu wollen. Zugleich weist die AWO jedoch darauf hin, dass Beratung für eine passgenaue wohnortnahe Versorgungs- und Unterstützungsstruktur für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige nur der erste Schritt ist. Die weiteren Schritte fehlen in dem Gesetzentwurf.
Die AWO begrüßt hingegen, die in dem Referentenentwurf vorgesehenen Gremien, die es den Ländern ermöglichen, regionale Pflegeausschüsse und sektorübergreifende Landesausschüsse einzurichten. Dadurch können Kostenträger und Leistungserbringer gemeinsam Versorgungsbedarfe besser erkennen und entsprechende Angebote adäquat verzahnen. Gelingen kann dies aus Sicht der AWO jedoch nur, wenn auch die Fachkompetenz der Betroffenen und der Wohlfahrtsverbände in die Gesetzesentwicklung eingebunden wird.
Die AWO begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzes, dass die Länder und Kommunen ihre Verantwortung für die Pflegeinfrastruktur wieder stärker übernehmen und sich die Sicherung der wohnortnahen Versorgung wieder stärker zur Aufgabe machen. Ein konsequenter weiterer Schritt muss es demnach sein, die Altenhilfe von einer freiwilligen Leistung zu einer Pflichtaufgabe werden zu lassen.“

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