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Von: Marion Mikula
Im Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Einer der Schwerpunkte des Gesetzes war die Verbesserung der Situation von Patienten und Patientinnen bei Behandlungsfehlern. Nach Auffassung der anfragenden Fraktion ist deren Unterstützung noch nicht zufriedenstellend geregelt. Sie bezieht sich dabei auf eine Befragung von 50 Krankenkassen durch die Verbraucherzentrale NRW. Die Bundesregierung soll nun angeben, welche Erfahrungswerte ihr zur Auswirkung des Patientenrechtegesetzes vorliegen und weiteren Handlungsbedarf prüfen.
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