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02.02.2016 | Pressemitteilung

Kinderbetreuung benötigt bundeseinheitliche Qualitätsregeln

Von: Mona Finder

 

Das statistische Bundesamt veröffentlichte heute Zahlen zur regionalen Betreuungsquote unter 3-jähriger Kinder in der Bundesrepublik.
„Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass die Kinderbetreuung in Kita und Kindertagespflege zur gesellschaftlichen Realität geworden ist. Leider hinken die politischen Rahmenbedingungen dieser Realität immer weiter hinterher“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.
Zwar besuchen im Osten nach wie vor viel mehr Kinder eine Kita als im Westen, doch auch dort gehört die Kita immer mehr zum Alltag.
Ein Problem sieht Stadler in der regional sehr unterschiedlichen Betreuungsqualität: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung unabhängig davon, wo es aufwächst. Davon sind wir derzeit meilenweit entfernt“, kritisiert Stadler und führt aus: „Wir benötigen bundeweit einheitliche Qualitätsstandards“.
Orientiert an pädagogischen Empfehlungen, wären das bei Kindern unter drei Jahren max. drei Kinder pro Erzieherin und bei Kindern über drei Jahren bis zu acht Kinder pro Fachkraft.
Im bundesdeutschen Mittel werden gemäß den heute veröffentlichten Angaben 32,9 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege betreut. Zu unterschiedlichsten Bedingungen: So betreute rein rechnerisch eine Fachkraft in Sachsen bei den unter Dreijährigen 2015 8,6 Kinder und in Baden-Württemberg 4,1 Kinder.
Die Ursache sieht die AWO in der unterschiedlichen Kita-Finanzierung. Viele Länder und vor allem viele Kommunen sehen sich nicht in der Lage eine deutlich verbesserte Betreuungsqualität und die damit verbundenen Kosten zu stemmen.
„Der Bund ist in der Pflicht und in der Verantwortung für eine chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder zu sorgen“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Das der Bund dies regeln darf, hat die AWO mit dem Caritasverband (DCV) und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) gerade gutachterlich von Prof. Dr. Wieland „Ein Bundesqualitätsgesetz – verfassungsrechtlicher Rahmen" belegen lassen.

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