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22.05.2015 | Pressemitteilung

Wohngelderhöhung: Reform geht AWO nicht weit genug

Von: Stefan Hoffmann

 

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, deshalb brauchen all jene, die ihre Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten können, einen verlässlichen staatlichen Zuschuss“, begrüßt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler den von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf. Dieser sieht eine Erhöhung des Wohngeldes vor und wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Die geplante Erhöhung der Durchschnittszahlungen über die Wohngeldtabellen allein reiche aber nicht aus. „Wichtig wären vielmehr eine Entlastung bei den Heizkosten und auch eine dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Preisentwicklung, damit es in Zukunft nicht mehr von Zufälligkeiten und politischen Mehrheiten abhängt, ob und in welchem Umfang eine Wohngeldreform kommt“, erklärt Stadler.
Dem Gesetzentwurf zufolge könnte die Höhe der Wohngeldleistungen zwar durchschnittlich um 39 Prozent steigen, jedoch fehlt dem Reformvorschlag eine Heizkostenkomponente. Dabei argumentiert die Bundesregierung damit, dass mit der geplanten Erhöhung auch die gestiegenen Heizkosten als Teil der bruttowarmen Wohnkosten abgedeckt seien. Dabei leben besonders einkommensschwache Mieter häufig in unsanierten Häusern, in denen die Heizkosten besonders hoch sind. Die realen Heizkosten sind in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass Haushalte mit geringem Einkommen spätestens im nächsten richtig kalten Winter wieder vor unlösbaren Problemen stehen werden.
„Die Situation einkommensschwacher Familien kann nur mit einem Wohngeld verbessert werden, das sowohl eine Heizkostenkomponente als auch eine dynamische Anpassung vorsieht“, fasst Stadler die Ansicht der AWO zusammen. Ein derart reformiertes Wohngeld würde auch dazu führen, dass weniger Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, was nicht zuletzt auch zu einer Entlastung der Kommunen beitragen könnte.
Zum Gesetzeshintergrund: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes sieht vor, dass rund 90.00 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen waren, von der Erhöhung profitieren sollen. Zwei-Personen-Haushalt, die im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld im Monat erhielten, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 Euro monatlich zur Verfügung haben. Die geplante Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Da das Wohngeld von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt wird, muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat der Wohngeldreform der Bundesregierung zu stimmen.

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