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15.04.2016 | Pressemitteilung

SGB II-Reform: AWO fordert echten Bürokratieabbau

Von: Mona Finder

 

Heute wird in erster Lesung die sog. Rechtsvereinfachung im SGB II in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf aus dem Februar 2016, wurde Ende März bereits im Bundesrat beraten und setzt die konsensualen Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts im SGB II um. „Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu senken, erscheint mehr als fraglich. Ein tatsächlicher Bürokratieabbau ist nicht zu erkennen“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das Reformvorhaben und ergänzt: „Mit dem Gesetzentwurf werden zwar eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen umgesetzt, doch ein klares Konzept fehlt. Zielführender wären für die Betroffenen mehr Übersichtlichkeit und Transparenz.“
Viele der geplanten Änderungen stellen de facto eher eine Verschärfungen zulasten der Betroffen dar und haben mit einer Rechtsvereinfachungen wenig gemein. Ein diskriminierendes Sonderrecht, das Ersatzansprüche verschärft oder dazu führt, dass Leistungsbeziehende geringere Leistungen erhalten, stellt weitere Hürden zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit auf und wird von der AWO entschieden abgelehnt. Überfällig und nachweislich rechtsvereinfachend wäre es, die schärferen Sonderregeln bei den Sanktionen für unter 25-Jährige abzuschaffen. Werden im schlimmsten Fall deren Mietzuzahlungen gestrichen und damit eine Wohnungslosigkeit herbeigeführt, führt dies zu einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
„Wir fordern zielführende Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und Maßnahmen, die die Servicequalität der Jobcenter verbessern“, fordert daher AWO Bundesvorsitzende. Hierzu zähle z. B. Bagatellgrenzen und Pauschalen zugunsten der Leistungsbeziehenden aufzunehmen, denn Rückforderungen der Jobcenter, die im einstelligen Euro-Bereich liegen, stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Ebenso unterstützt die AWO die Forderung des Bundesrates, auf den Eigenanteil von einem Euro je Schultag bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Kinder von SGB II-Beziehenden, zu verzichten. „Die Mitarbeitenden in den Jobcentern müssen sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können, Leistungsberechtigte zu beraten und durch passgenaue Hilfen zu unterstützen, damit sie letztendlich wieder finanziell unabhängig werden können“, betont Stadler abschließend.

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