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16.10.2015 | Pressemitteilung

Reform des Vergaberechts: Ausschreibungsdefizite überwinden

Von: Mona Finder

 

„Mit der Modernisierung des Vergaberechts haben wir die Möglichkeit, gemeinsam Verbesserungen auf den Weg zu bringen, in dem die Förderung sozial- und beschäftigungspolitischer Belange sowie von Innovationen über das Vergaberecht erfolgen kann“, erläutert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG), wird heute in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. „Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, die einseitige Dominanz des Preiskriteriums bei Vergabeprozessen im Sozialbereich zu vermeiden und den Qualitätswettbewerb in den Vordergrund zu stellen“, betont Stadler.
Die im Gesetzentwurf verankerte freie Wahl nahezu aller Verfahrensarten sei eine gute Grundlage, um zukünftig verstärkt die Bedürfnisse der Teilnehmenden bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen einzubeziehen. Dennoch komme einem Parlamentsgesetz immer auch eine Leitfunktion zu: Wenn also der Gesetzentwurf eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie anstrebe, hätte er daher auch die Übernahme von Art. 76 Abs. 2 der Vergaberichtlinie vorsehen müssen. Die in § 113 GWB-E aufgenommene Ermächtigung, die für die nähere Ausgestaltung des Sonderregimes für soziale Dienstleistungen auf die Vergabeverordnung verweist, erscheint insoweit unzureichend.
Seit Jahren bewegt das Thema Vergaberecht die Einrichtungen und Dienste bzw. deren Träger- und Verbandsstrukturen in den unterschiedlichen Feldern der sozialen Arbeit. Besonders bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen in den Bereichen berufliche Bildung, Übergang-Schule-Beruf und Beschäftigung und Qualifizierung ist in den letzten Jahren ein immer dramatischerer Preiswettbewerb entstanden. Die AWO möchte sich auch weiterhin in den Diskurs einbringen und im Zuge der Neufassung der Vergabeverordnung Formulierungsvorschläge unterbreiten, wie der Qualität der angebotenen Leistung im Verhältnis zum Preis mehr Bedeutung zugemessen und Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umfassend abgebildet werden können. „Vom parlamentarischen Verfahren erhoffen wir uns, dass es sich offen zeigt für Nachbesserungen“, so Stadler abschließend.
Hintergrundinformationen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts setzt die wesentlichen Regelungen der EU-Vergaberichtlinien 2014 in nationales Recht um. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt entlang der Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 7. Januar 2015 zunächst im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). In einem nächsten Schritt soll aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 113 GWB-E auch die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) neugefasst werden. Die Umsetzung ist eines der größeren Reformvorhaben auf dem Gebiet des Vergaberechts seit mehr als zehn Jahren und soll bis zum 18. Januar 2016 abgeschlossen sein. Der AWO Bundesverband und die anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hatten zu dem Gesetzentwurf Mitte August 2015 eine gemeinsame BAGFW-Stellungnahme abgegeben.

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