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31.03.2015 | Veröffentlichung

Publikation: Berufstätig sein mit einem behinderten Kind

Von: Cordula Schuh

 

Der neue Rechtsratgeber "Berufstätig sein mit einem behinderten Kind - Wegweiser für Mütter mit besonderen Herausforderungen" des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) leistet einen wichtig Beitrag zum Wiedereinstieg in den Beruf, wenn nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung die Erwerbstätigkeit unterbrochen wurde.
Es ist eine Herausforderung für jede Familie, Erziehungsverantwortung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinen. Wenn ein Kind mit Behinderung in der Familie lebt, stellen sich Fragen der Vereinbarkeit allerdings in zugespitzter Form. Nach wie vor sind es generell und auch diesen Familien die Frauen, die den überwiegenden Teil der Familienaufgaben übernehmen.
Der neue Rechtsratgeber des bvkm richtet sich deshalb speziell an Mütter mit besonderen Herausforderungen. Er berücksichtigt die seit 2015 geltende Rechtslage und zeigt auf, welche Leistungsansprüche Mütter in der jeweiligen Lebensphase ihres behinderten Kindes gelten machen können. Hilfen während der Kindergarten- und Schulzeit werden ebenso behandelt wie Unterstützungsmöglichkeiten, wenn ein Kind mit Behinderung erwachsen ist. Erläutert wird ferner, welche Hilfen berufstätige Mütter beanspruchen können, wenn sie selbst erkranken und unter welchen Voraussetzungen sie sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
Die Erarbeitung des Rechtsratgebers erfolgte im Projekt "Wiedereinstieg mit besonderen Herausforderungen". Es wurde im Rahmen des Aktionsprogrammes "Perspektive Wiedereinstieg" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Druckversion entstand mit freundlicher Unterstützung der Barmer GEK.
Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de kostenlos zum Download zur Verfügung. Die gedruckte Version kann zum Selbstkostenpreis von 3 € bestellt werden: bvkm e. V., Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf, info@bvkm.de , Telefon: 0211/64004-21 oder - 15

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