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14.04.2016 | Pressemitteilung

Integration noch stärker in den Fokus stellen

Von: Mona Finder

 

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt zu den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten des geplanten Integrationsgesetzes:
„Die AWO begrüßt, dass das Thema Integration endlich in den Fokus der politischen Bemühungen der Regierungskoalition tritt. Das geplante Integrationsgesetz soll nun offensichtlich sowohl bereits existierende Regelungen und als auch neue Maßnahmen beinhalten. Ob das Gesetz der längst überfällige Masterplan zur gesellschaftlichen Integration der über eine Million Geflüchteten ist, von denen die allermeisten bei uns bleiben werden, bleibt abzuwarten. Der Fokus der politischen Bemühungen lag viele zu lange auf der Erstaufnahme bzw. der Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten.
Die AWO begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fördern will. Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können in den ersten Monaten des Aufenthalts ein sinnvolles Instrument sein, um dem häufig monotonen Alltag in den Aufnahmeeinrichtungen erträglicher zu gestalten, das eigene Umfeld mitzugestalten, Kontakte zu knüpfen und sich gebraucht zu fühlen. Dass die Vorrangprüfung für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung ausgesetzt werden soll entspricht einer langjährigen Forderung der AWO. Die Vorrangprüfung führte in der Praxis dazu, dass Flüchtlinge, die eine Arbeitsstelle gefunden hatten, diese in der Praxis nicht antreten konnten. Zudem wäre eine Rechtssicherheit für den Aufenthalt während einer Ausbildung ein wirklicher Fortschritt. Bislang lag dies im Ermessen der Ausländerbehörden, für Flüchtlinge mit Duldungsstatus sowie für Arbeitgeber können so neue Perspektiven ermöglicht werden.
Schwierig ist der Punkt der Wohnsitzzuweisung. Auch wenn das Ansinnen nachvollziehbar ist, die deutschen Großstädte nicht weiter überfordern zu wollen, darf nach Meinung der AWO der Wohnsitz nur unter bestimmten Kriterien vorgeschrieben werden. So zum Beispiel sollte er nur Menschen betreffen, die staatliche Leistungen beziehen. Zudem muss darauf geachtet werden, dass Geflüchtet nur dort einen verpflichtenden Wohnsitz erhalten, wo sie die Chance auf tatsächliche Integration haben, d.h. wo Sprachkurse, Kita- und Schulplätze und Arbeitsmöglichkeiten existieren. Wie geplant, Mitwirkungspflichten bei Integrationsmaßnahmen einzufordern, ist sicherlich richtig. Leider wird bei diesem Punkt nur erklärt, dass die Integrationsmaßnahmen noch festzulegen wären. Damit wurde etwas übereifrig der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.
Die große Zahl der Geflüchteten wird unsere Gesellschaft verändern. Wie sie das tut, liegt zu einem beachtlichen Teil in unserer Hand. Die Aufgabe besteht darin, die Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft ankommen zu lassen. Die Städte und Gemeinden dürfen mit dieser Verantwortung nicht alleine gelassen werden. Ihnen ist großer Dank und Anerkennung dafür auszusprechen, dass sie es in so kurzer Zeit geschafft haben, über eine Million Männer, Frauen und Kinder unterzubringen und zu versorgen. Die nun anstehenden Integrationsbemühungen bzw. Maßnahmen dürfen aber nicht von der Finanzlage einer Kommune abhängen. Sie müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung betrachtet werden.
Die AWO hat den Anspruch, Vielfalt zu leben und solidarisch zu gestalten. Deshalb startet sie im Januar 2016 ein Themenjahr: Für Menschen nach der Flucht. Miteinander in Würde leben.

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