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06.03.2015 | Pressemitteilung

Historischer Beschluss zur Frauenquote

Von: Stefan Hoffmann

 

„Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein historisches Ereignis“, begrüßt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, dass der Deutsche Bundestag heute das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ verabschiedet hat. Dennoch sei klar, ergänzt Stadler: „dass eine solche Quotenregelung nur ein erster Schritt auf dem noch langen Weg zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist.“
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein konstituierendes Element der Gründung der Arbeiterwohlfahrt im Jahr 1919 gewesen und wird durch die engagierte Arbeit vieler Frauen in der Arbeiterwohlfahrt dokumentiert. Um ihre eigenen verbandlichen Strukturen dahingebend näher zu beleuchten und etwaige Handlungsempfehlungen ableiten zu können, wird derzeit ein Gleichstellungsbericht der AWO erarbeitet.
Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt nimmt den heutigen historischen Beschluss des Bundestages zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote zum Anlass, um bereits jetzt an die Verbände der Arbeiterwohlfahrt zu appellieren, den Anteil von Frauen in den hauptamtlichen Führungsgremien und im Management deutlich zu erhöhen. Im Rahmen der Erarbeitung des Gleichstellungsberichts sollen kurzfristig Vorschläge vorgelegt werden, wie der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den hauptamtlichen Strukturen der Arbeiterwohlfahrt erhöht werden kann. Ebenso werden die Verbände der AWO gebeten, zu überprüfen, inwieweit diese Vorgaben verbindlich umgesetzt werden können.

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