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08.04.2016 | Pressemitteilung

Hartz IV-Sanktionen auf den Prüfstand

Von: Mona Finder

 

„Die Bundesregierung sollte die aktuelle Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen dringend auf den Prüfstand stellen“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zu Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II und XII. Aus der Antwort, die wohl der „Rheinische Post“ vorliegt, soll hervorgehen, dass im vergangenen Jahr jeder dritte Einspruch gegen eine Sanktion teilweise oder vollständig erfolgreich war. „Allein auf Leistungskürzungen zu setzten, ist der falsche Weg. Stattdessen sollte stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung gesetzt werden, um die Betroffenen tatsächlich näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen“, ist Stadler überzeugt.
Das bestehende Sanktionssystem im SGB II soll dafür sorgen, dass die Leistungsbeziehenden ihren gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen. Ob diese Anreizwirkung greift, darf angezweifelt werden, so gibt es bisher dazu nur wenige Erkenntnisse. Vor allem die besonders strengen Sanktionen gegen junge Menschen hält die AWO für unangemessen und nicht zielführend: „Die schärferen Sanktionsregelungen für junge Menschen unter 25 Jahren lehnt die AWO entschieden ab. Sie verschärfen die ohnehin schwierigen sozialen Verhältnisse und führen oft zur Isolation oder gar Wohnungslosigkeit“, kritisiert Stadler. Bisher können jungen Leistungsempfangenden sogar Mittel für Unterkunft und Heizung gestrichen werden.
Darüber hinaus zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende enttäuscht von der aktuellen Reform zur Rechtsvereinfachung im SGB II: „Die Chance das Thema Sanktionen anzupacken, wurde verpasst.“ So sei beispielsweise die Abschaffung der bürokratisch aufwendigen Sondersanktionen für unter 25-Jährige am Veto eines einzigen Bundeslandes gescheitert. „Wir sehen in den veröffentlichen Zahlen eine Bestätigung unserer Forderung, die aktuellen Sanktionsregelungen kritisch zu hinterfragen und zu überarbeiten. Jetzt setzten wir auf das parlamentarische Verfahren“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.
Zum Hintergrund: Wer die Aufnahme einer Arbeit ablehnt oder Termine beim Jobcenter versäumt, dem kann die Hartz IV-Leistung gekürzt werden. In einer ersten Stufe um bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs, der momentan bei 404 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene liegt. Der Großteil der Sanktionen ist auf so genannte Meldeversäumnisse zurückzuführen, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erschienen sind. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

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