Aktuell
06.05.2021 | Artikel

„GleichBeHandeln“. Kampagne zur Einschränkung der Übermittlungspflicht

Von: AWO Bundesverband

 

Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Nach § 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Daher fordert der AWO Bundesverband gemeinsam mit einem Bündnis aus über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter die GFF, Ärzte der Welt, Amnesty, Diakonie und Pro Asyl  –  eine schnellstmögliche Gesetzesänderung.

 

Das Recht auf Gesundheitsversorgung wird Hunderttausenden in Deutschland verwehrt. Denn der § 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus der begründeten Angst vor Abschiebung heraus vermeiden es daher Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung.

Die Übermittlungspflicht steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik. 2009 wurden Bildungseinrichtungen von der Pflicht, Personen ohne Aufenthaltstitel zu melden ausgenommen, damit Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus ohne Angst zur Schule gehen können. Nun gilt es, den bestehenden Missstand auch für das Gesundheitswesen zu beseitigen. Das Kampagnenbündnis ist überzeugt: Menschen aus migrationspolitischen Gründen von notwendigen Arztbesuchen abzuhalten, ist inakzeptabel! Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Die Bundesregierung hat sich in verbindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, allen Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die deutsche Politik aufgefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, damit auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können.

 

Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne „GleichBeHandeln“ finden Sie auf www.gleichbehandeln.de.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...