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23.02.2015 | Artikel

Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wird erprobt

Von: Claus Bölicke

 

Der Entwurf des Expertenstandard nach § 113a SGB XI zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wird bundesweit in 45 stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger erprobt werden. Konkret geht es darum die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Wissenschaftlich begleitet wird diese modellhafte Implementierung durch Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach § 113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des Expertenstandards. Der Expertenstandard wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) im Auftrag der Vertragsparteien entwickelt.
Die fachlich konsentierte Entwurfsfassung steht zur Information im Inforationsservice der AWO zur Verfügung ( http://www.awo-informationsservice.org/aktuelle-meldungen/einzelmeldung… ). Der Expertenstandard ist in diesem Entwurfsstand für die Pflegeeinrichtungen und Dienste aber noch nicht verbindlich.

Zum Hintergrund: Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Der Expertenstandard fasst den Stand der Erkenntnisse zum Thema zusammen und soll den Pflegeeinrichtungen nach Feststellung der Wirksamkeit und Praxistauglichkeit eine Orientierung geben, wie die Mobilität pflegebedürftiger Menschen erhalten oder verbessert werden kann. Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen.

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