Europa hat eine Zukunft

Von: Peter Kuleßa

 

Die Auslegung der Verträge durch den Europäischen Gerichtshof im Sinne wirtschaftlicher Freiheiten wirkt bis heute. In diesem Zusammenhang sei die Konstitutionalisierung der Verträge so, der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm im TUP-Interview, ein großes Problem. „Sie ist ein Ergebnis der Rechtsprechung des EuGH, die keineswegs alternativlos war.“

Die Repräsentativität des Europäischen Parlaments muss durch eine Europäisierung der Wahlen und Parteien gestärkt werden.

Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht

Die Folge: „Wenn die Verträge nun einmal konstitutionalisiert sind, sollte man auch die Konsequenzen daraus ziehen und auf der Vertragsebene nur die Vorschriften belassen, die ihrer Eigenart nach Verfassungsrecht sind. Alle anderen müssten auf die Ebene von europäischem Sekundärrecht herabgestuft werden, damit die demokratisch legitimierten und verantwortlichen Institutionen der EU wieder zum Zuge kommen könnten“, so Grimm. Der Verfassungsrechtler fordert zudem „die Repräsentativität des Europäischen Parlaments durch eine Europäisierung der Wahlen und Parteien“ zu stärken. Der schleichenden Auszehrung der staatlichen Politik im Weg der Vertragsauslegung könne man durch eine klare Aufgabenteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten begegnen. „Das Subsidiaritätsprinzip, dem diese Aufgabe zugedacht war“, so Grimm, „hat dabei völlig versagt. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die Repolitisierung zu einer Verlangsamung des Integrationsprozesses führt. Aber das ist weit weniger gefährlich als der völlige Akzeptanzverlust."

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