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03.08.2020 | Pressemitteilung

AWO zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen einbezogen werden!

Die Bundesregierung investiert im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets in den Ausbau der Ganztagsbetreuung: 1 Million neuer Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Die Arbeiterwohlfahrt fordert angesichts des verkürzten Beratungs- und Beteiligungsverfahrens gemeinsam mit der GEW einen qualitätsvollen Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder!

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu: “Dieser Anspruch lässt sich am besten verwirklichen, wenn wir neben pädagogisch qualifiziertem Personal auch auswahlfähige und pädagogisch wertvolle Angebote im Ganztag anbieten. Hierfür bringen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe ihre vielfältigen Erfahrungen mit. Sie steuern ihre jeweiligen Zugänge, Methoden und Kompetenzen aus verschiedenen Arbeitsfeldern zu den unterrichtlichen Angeboten bei: Sei es aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung mit kulturellem, musischem, sportlichem, politischem oder gesundheitlichem Schwerpunkt, die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und Elternarbeit oder die vielfältigen Erfahrungen aus der Kinderbetreuung.

Diese Vielfalt ist die Chance, angemessen auf die jeweils unterschiedlichen Bedarfe und Kompetenzen jedes einzelnen Schulkindes einzugehen. Denn diese gehen weit über die Aneignung des reinen Lehrstoffs der Schule hinaus. Schulkinder bringen ihre Lebenswelten, ihre Elternhäuser, ihre Wünsche nach selbständigem, selbstgesteuertem und an ihren Lebensbedürfnissen ausgerichtete Erwartungen mit. Diese Vielfalt erfordert ein breites Bildungsverständnis, zu dem die Kinder- und Jugendhilfe die richtigen Antworten mitbringt. Damit leistet sie einen wirkungsvollen Beitrag zum Abbau von Bildungsbenachteiligung und zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuungstecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

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