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17.04.2015 | Pressemitteilung

AWO begrüßt steuerliche Entlastung Alleinerziehender

Von: Stefan Hoffmann

 

„Das ist ein erster und längst überfälliger Schritt, endlich die Doppelbelastung, die Alleinerziehende tagtäglich zu stemmen haben, anzuerkennen,“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der gestern bekannt gewordenen Entscheidung der Regierungskoalition, den steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um deutliche 600 Euro anzuheben. Dieser Betrag wurde seit zehn Jahren nicht mehr angehoben. „Wichtig ist aber, dass die Mittel dafür nicht an anderer Stelle eingespart werden dürfen, sondern aus dem Finanzministerium kommen müssen. Sollte die Refinanzierung dennoch aus dem Bundesfamilienministerium kommen, sollten hierfür die Mittel aus dem Etat des unsinnigen Betreuungsgeldes kommen “, betont Stadler.
In der Bundesrepublik gibt es rund 1,6 Millionen Alleinerziehende. Sie können häufig keiner Vollzeittätigkeit nachgehen und sind daher öfter armutsgefährdet. Unter einer prekären finanziellen Situation leiden aber nicht nur die Erwachsenen, sondern genauso ihre Kinder. „Die Anhebung des Freibetrages nützt den Alleinerziehenden aber nur, wenn ihre Kinder eine gute Betreuung in Kita und Ganztagsschule bekommen. Nur so können die alleinerziehenden Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen“, gibt der AWO Bundesvorsitzende abschließend zu bedenken.

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