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30.08.2016 | Pressemitteilung

Hartz-IV-Regelbedarfe – Gesetzentwurf genau unter die Lupe nehmen

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der heute bekannt gewordenen geplanten Erhöhung der Regelsatzberechnung für das Jahr 2017 erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die AWO wird den Gesetzentwurf zur Anhebung oder Neuberechnung der Regelbedarfe genau unter die Lupe nehmen. So mag die geplante Anhebung der Regelsätze für Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren um acht Prozent auf den ersten Blick großzügig erscheinen, sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regelbedarfe in der Vergangenheit auf Kante genäht waren.

Die AWO wird deshalb genau prüfen, ob das Bundesministerium die Regelsätze folgerichtig, realitätsnah und sachgerecht ermittelt hat. Dazu gehört, dass extreme Preissteigerungen künftig besser bei den Regelsätzen berücksichtigt

So mag die geplante Anhebung der Regelsätze auf den ersten Blick großzügig erscheinen, sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regelbedarfe in der Vergangenheit auf Kante genäht waren.

Wolfgang Stadler, AWO Vorstand

Es darf nicht sein, dass Hartz IV-Beziehende zum Beispiel bei explodierenden Energiepreisen auf eine alle fünf Jahre stattfindende Neuberechnung der Regelsätze verwiesen werden. Ähnlich sieht es bei den Mobilitätskosten aus, die bisher nicht ausreichend in den Regelsätzen abgebildet waren.

Auch die Leistungen für existenznotwenige langlebige Konsumgüter müssen endlich realistisch ausgestaltet sein. Vielen Hartz-IV-Beziehenden, die vom Jobcenter ein Darlehen für einen neuen Kühlschrank oder eine neue Waschmaschine aufnehmen müssen, bleibt am Ende nicht genug Geld übrig.

Hier darf der Staat nicht länger tatenlos zusehen. Beim Bildungs- und Teilhabepaket sieht die AWO ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Damit das Bildungs- und Teilhabepaket besser in Anspruch genommen werden kann, muss die Antragsbürokratie beseitigt werden. Ziel muss es sein, einen Antrag stellen zu können, der für alle Hartz IV-Leistungen gilt.“

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