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03.07.2015 | Artikel

Grundstein für Neufassung der Qualitätsdarstellung in der Pflege gelegt

Von: Claus Bölicke

 

Bereits am 15.06.2015 ist die „Anlage 2 nach § 113 Absatz 1 Nummer 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in Bezug auf ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht“ veröffentlicht worden. Ziel der Vereinbarung ist es, die Grundlagen für die Umstellung der vergleichenden Qualitätsdarstellung von den stark kritisierten Pflege-Noten auf ein System von Qualitätsindikatoren bzgl. pflegerischen Ergebnissen (Häufigkeit von Druckgeschwüren, Erhalt der Selbstständigkeit u. ä.) zu schaffen.
Bei der Anlage 2 handelt es sich um die Umsetzung eines gesetzlichen Auftrags aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG). Die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene hatten dazu gemeinsam den GKV-Spitzenverband zu Verhandlungen aufgefordert.
Mit der Veröffentlichung ist die Anlage 2 zu den Maßstäben und Grundsätzen der Pflegequalität nach § 113 SGB XI für die stationäre Pflege nun in Kraft getreten. Mit der Anlage 2 ist auch deren Anhang 1 mit 15 Indikatoren veröffentlicht worden, die künftig in der vergleichenden Qualitätsdarstellung veröffentlicht sollen. Weitere Grundlagen der Umsetzung werden derzeit in einer Pilotierungsstudie erarbeitet und sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt als weitere Anhänge der Nummern 2 bis 5 beschlossen werden.

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