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15.08.2016 | Pressemitteilung

Flexirente – AWO fordert deutliche Nachbesserungen

Von: Mona Finder

 

Zu den Überlegungen um flexible Übergänge in die Rente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen „Anhörung zur Formulierungshilfe für ein Flexirentengesetz“ im Deutschen Bundestag:

„Die Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente müssen verbessert werden. Das hat auch das Bundesarbeitsministerium erkannt und nun eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen der AWO zurück. Das Ziel des Entwurfs, bessere Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente zu schaffen, ist wichtig, sonst werden viele Versicherte allein schon wegen der Rente ab 67 auf der Strecke bleiben.

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Doch die geplanten Regelungen der Kombination von Teilzeit und Frührente wird keineswegs leichter, sondern eher noch komplizierter geregelt. Wenn Versicherte die Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen schon heute kaum nachvollziehen können, dann wird dies künftig erst recht nicht möglich sein. So zum Beispiel wird die Umstellung von einer monatlichen auf eine jährliche Betrachtungsweise bei den Hinzuverdienstgrenzen dazu führen, dass zukünftig viele erwerbstätige Rentner einmal im Jahr mit einer saftigen Rückzahlungsaufforderung vom Finanzamt rechnen müssen. Die Vorschläge zum Hinzuverdienst müssen grundlegend überarbeitet werden, möchte man eine Verunsicherung bei den Rentnerinnen und Rentnern vermeiden.

Hinzu kommt, dass das eigentliche Problem ungelöst bleibt: Für viele Versicherte mit niedrigem Einkommen lohnt sich ein Teilrentenmodell wegen der hohen Abschläge nicht, doch gerade die sind häufig auf einen Zuverdienst angewiesen.

Alles in allem müssen aus Sicht der AWO noch einige Nachbesserungen erfolgen.“ Die AWO hat folgende Stellungnahme entwickelt, die sie dem BMAS vorgelegt hat.

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