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20.07.2015 | Artikel

Entwurf zum Hospiz-und Palliativgesetz ist für HeimbewohnerInnen bisher unzureichend

Von: Claudia Pohl

 

Der Entwurf zum Hospiz-und Palliativgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Insbesondere der Auf-und Ausbau der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung als flächendeckendes Angebot ist von entscheidender Bedeutung, um mit einer adäquaten Versorgung den Ängsten von Menschen vor dem Weg zum Lebensende zu begegnen.

Problematisch sieht der AWO Bundesverband e.V. die unzureichende Finanzierung der palliativen Versorgung und Sterbebegleitung durch die Pflege. Pflegebedürftige, die in ein Heim ziehen werden immer älter, kränker und pflegebedürftiger. Ihre Versorgung geht einher mit immer höheren und komplexeren Pflege- und Behandlungsbedarfen, oftmals ist vom Einzug an intensive medizinische und/oder palliative Versorgung und Sterbebegleitung erforderlich. Ihre qualitativ gute Versorgung bedeutet für die Einrichtungen einen erheblichen und steigenden Mehraufwand, zum einen durch höhere Pflege- und Betreuungsaufwände, zum anderen durch die komplexen Koordinierungs-, Steuerungs-und Unterstützungsaufgaben, die gegenwärtig nicht finanziert werden. Die vorgesehenen Regelungen verschieben diese Mehrkosten letztendlich auf den Pflegebedürftigen in Form von steigenden privaten Zuzahlungen. Dies stellt eine Ungleichbehandlung von sterbenden Menschen in Pflegeheimen zu sterbenden Menschen in stationären Hospizen dar.

Die AWO sieht auch vor diesem Hintergrund weiterhin den notwendigen Handlungsbedarf die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen – und damit auch die palliative Versorgung von Heimbewohnerinnen und –bewohnern - systemlogisch ins SGB V zurückzuführen und dort die Finanzierung zu sichern.

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